Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick nach unserem Kenntnisstand (Oktober 2026). Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine verbindliche Auskunft. Die Regeln und Beträge ändern sich regelmäßig. Verbindlich entscheiden im Einzelfall die zuständigen Stellen, also die deutsche Auslandsvertretung, die Ausländerbehörde und die Bundesagentur für Arbeit.
Viele Betriebe finden für ihre Ausbildungsplätze keine Bewerber:innen mehr. Gleichzeitig wollen junge Menschen aus Asien in Deutschland eine Ausbildung machen. Damit das klappt, braucht es in der Regel ein Visum zur Berufsausbildung. Einen Großteil der Schritte übernimmt dabei die Vermittlung. Hier die wichtigsten Grundlagen in Kürze.
Die Grundlage: das Visum zur Berufsausbildung
Wer aus einem Staat außerhalb der EU für eine betriebliche Ausbildung nach Deutschland kommt, braucht in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung (§ 16a Aufenthaltsgesetz). Grundlage ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb in Deutschland in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Deutschkenntnisse
Für das Ausbildungsvisum werden in der Regel Deutschkenntnisse auf mittlerem Niveau verlangt. Bei Heinz lernen Auszubildende vor der Einreise Deutsch bis B2. Der Grund ist praktisch: Der Unterricht an der Berufsschule läuft auf Deutsch, Fachbegriffe inklusive.
Die Ausbildungsvergütung
Für das Visum muss der Lebensunterhalt gesichert sein. Bei einer betrieblichen Ausbildung kann die Ausbildungsvergütung dafür ausreichen, wenn sie eine bestimmte Mindesthöhe erreicht. Diese Schwelle wird regelmäßig angepasst und liegt derzeit bei etwas über 1.000 € brutto im Monat. Reicht die Vergütung nicht, gibt es Wege, die Differenz abzusichern.
In der Pflege liegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen erfahrungsgemäß darüber. In anderen Berufen lohnt sich ein genauer Blick vor dem Start. Das klären wir mit Ihnen im Erstgespräch.
Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Bei einer betrieblichen Ausbildung muss in der Regel die Bundesagentur für Arbeit zustimmen. Sie achtet vor allem darauf, dass ausländische Auszubildende zu vergleichbaren Bedingungen eingestellt werden wie deutsche Auszubildende. Das Verfahren läuft zwischen den Behörden.
Schulabschluss
Welcher Schulabschluss nötig ist, hängt vom Beruf ab. Für die Pflegeausbildung sieht das Pflegeberufegesetz in der Regel einen mittleren Schulabschluss oder eine vergleichbare Schulbildung vor. Ausländische Zeugnisse werden dafür von einer Landesstelle bewertet. Heinz empfiehlt Bewerber:innen zwölf Jahre Schule. Das ist keine Pflicht, erleichtert aber die Berufsschule.
Schneller zum Visum
Für Ausbildungsbetriebe gibt es ein beschleunigtes Verfahren, das bei der Ausländerbehörde beantragt werden kann. Ob es sich im Einzelfall lohnt, besprechen wir gemeinsam.
Während und nach der Ausbildung
Die Aufenthaltserlaubnis gilt grundsätzlich für die Dauer der Ausbildung. Ein Nebenjob ist in begrenztem Umfang möglich. Mit dem deutschen Abschluss entfällt ein Anerkennungsverfahren für einen ausländischen Berufsabschluss. Wer danach als Fachkraft weiterarbeitet, kann den Aufenthaltstitel entsprechend anpassen lassen. Für die Suche nach einer Stelle ist ein Aufenthalt für eine begrenzte Zeit möglich, und unter weiteren Voraussetzungen kommt später auch ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Betracht.
Für Ihren Betrieb bedeutet das: Wer bei Ihnen ausgebildet wurde, kennt Ihre Abläufe und hat eine echte Perspektive, zu bleiben.
Checkliste für Ihren Betrieb
- Ausbildungsberechtigung. Die meisten Betriebe haben sie schon. Falls nicht, hilft Ihre Kammer.
- Ausbildungsvertrag. Zu vergleichbaren Bedingungen wie für deutsche Auszubildende.
- Vergütung prüfen. Sie sollte die Mindesthöhe für das Visum erreichen, sonst braucht es einen Plan für die Differenz.
- Zeitplan. Ab der Vorstellung der Kandidat:innen rechnen wir erfahrungsgemäß mit rund 3 bis 6 Monaten bis zum Ausbildungsstart. Im Einzelfall kann es länger dauern.
Was Heinz übernimmt
Sie bilden aus, um den Rest kümmern wir uns: Vorauswahl der Kandidat:innen, Sprachausbildung bis B2, Unterstützung bei Visum und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, Empfang vor Ort, Wohnungssuche bei Bedarf und Behördengänge. Für Ihre Auszubildenden ist die Vermittlung kostenfrei, es gilt das Employer-pays-Prinzip. Heinz trägt das RAL-Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege“, dieselben Grundsätze gelten bei uns auch für die Vermittlung von Auszubildenden.
Mehr zum Ablauf finden Sie auf unserer Seite Ausbildung für Betriebe. Wie der Start in der Praxis aussieht, zeigt der Erfahrungsbericht unserer Auszubildenden Faith. Sie möchten wissen, ob es für Ihren Betrieb passt? Rufen Sie durch.
Sie möchten selbst eine Ausbildung in Deutschland machen? Hier entlang.
Häufige Fragen
Welches Visum brauchen Auszubildende aus dem Ausland?
In der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung. Grundlage ist ein Ausbildungsvertrag mit Ihrem Betrieb.
Welches Deutschniveau ist nötig?
In der Regel ein mittleres Niveau. Heinz setzt auf B2, weil der Berufsschulunterricht auf Deutsch stattfindet.
Wie hoch muss die Ausbildungsvergütung sein?
Sie muss eine Mindesthöhe erreichen, die regelmäßig angepasst wird und derzeit bei etwas über 1.000 € brutto im Monat liegt. Die genaue Höhe klären wir vor dem Start.
Können Auszubildende nach dem Abschluss bleiben?
Ja, in der Regel können sie als Fachkraft weiterarbeiten. Die Einzelheiten regeln die zuständigen Behörden.
Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die deutsche Auslandsvertretung, die Ausländerbehörde und die Bundesagentur für Arbeit. Weiterführend: Make it in Germany: Visum zur Berufsausbildung.